EmpCo-Richtlinie im Gruppenhaus

Veröffentlicht am 30. September 2026 um 21:01

Nachhaltigkeit glaubwürdig kommunizieren

Warum „nachhaltig“ auf der eigenen Website jetzt ein Risiko sein kann und was Jugendherbergen, Schullandheime und Bildungshäuser prüfen sollten:

Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) recherchiert und formuliert. Das Titelbild ist eine KI-generierte Grafik. Inhalt und Quellen habe ich redaktionell geprüft und verantworte sie selbst.

Kurz gesagt: Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 gilt in Deutschland über das geänderte UWG seit dem 27. September 2026 [1][8]. Wer auf Website, Prospekt oder Buchungsportal mit „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ wirbt, muss das konkret erklären und belegen können. Eine Übergangsfrist für Texte und Prospekte gibt es nicht [2][12]. Gemeinnützigkeit oder ein kirchlicher Träger nehmen kein Haus aus, sobald es Leistungen gegen Entgelt bewirbt [12].

Was Hausleitende wissen müssen

  1. Allgemeine Umweltaussagen: Begriffe wie „umweltfreundliches Haus“ sind verboten. Erlaubt sind sie nur mit anerkanntem Umweltzeichen, etwa EU Ecolabel oder Blauer Engel [19][20], oder wenn die Erklärung klar und hervorgehoben auf demselben Medium steht [2].
  2. Siegel: Eigene Siegel und Logos ohne Zertifizierungssystem sind tabu. Fremde Siegel sind nur zulässig, wenn eine unabhängige Prüfung dahintersteht, und nur für den geprüften Bereich [2][12].
  3. Klimaneutralität: „Klimaneutral“ auf Basis von Kompensation ist untersagt. Ein Hinweis auf einen geleisteten Klimabeitrag bleibt möglich [2][12].
  4. Zukunftsziele: Aussagen wie „klimaneutral bis 2035“ brauchen einen messbaren Umsetzungsplan mit externer Überprüfung [5][7].
  5. Selbstverständliches: Gesetzliche Pflichten wie Mülltrennung dürfen nicht als Besonderheit beworben werden [2].
  6. Soziale Aussagen: Auch Angaben zu Inklusion, fairer Bezahlung oder Engagement für Kinder brauchen Belege [2].

Was das im Haus konkret bedeutet

  • Website und Prospekte: „Nachhaltiges Gruppenhaus“ ist riskant. Besser ist eine konkrete Maßnahme mit Zahl, etwa der Anteil der Photovoltaikanlage am Strombedarf [2][18]. Ältere Blogbeiträge müssen angepasst werden, ein Hinweis „historisch“ reicht nicht [12].
  • Verpflegung: Ein „umweltfreundliches Frühstück“ ist riskant. Belegbar ist dagegen der Bio-Anteil. Für „Bio“ gilt vorrangig die EU-Öko-Verordnung [2][13].
  • Siegel und Preise: Den Siegelgeber schriftlich fragen, ob sein System die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Auch Auszeichnungen können als Siegel gelten [12][16].
  • Bilder, Logos, Hausname: Grüne Blätter oder Wassertropfen können als Umweltaussage wirken, ebenso Namen mit „öko“ oder „natürlich“. Im Zweifel erklären oder entfernen [2][12].
  • Buchungsportale: Es haftet, wer die Aussage trifft oder sich zu eigen macht. Einträge auf Portalen und in Verzeichnissen deshalb prüfen und mit der eigenen Kommunikation abgleichen [12][13].

Klassenfahrten

Die Lehrkraft bucht, die Eltern zahlen. Ob eine Schule als Vertragspartner im Sinne der Richtlinie gilt, ist nicht eindeutig geklärt [2]. Ich empfehle, alle öffentlichen Texte nach dem Verbraucherstandard zu gestalten. Eine Website unterscheidet ohnehin nicht zwischen Lehrkraft und Elternteil.

Haftung

Mitbewerber, Wettbewerbszentrale, Verbraucherverbände und Kammern können gegen Verstöße vorgehen [8]. Mögliche Folgen sind Abmahnungen und Bußgelder [14]. Verstöße gegen die schwarze Liste gelten ohne Einzelfallprüfung als unlauter [2]. Die Beweislast liegt beim Haus [2].

Checkliste in fünf Schritten

  1. Bestandsaufnahme: Texte, Bilder, Logos, Siegel, Aushänge, Social Media und Portaleinträge sammeln.
  2. Stichwortsuche: Nach nachhaltig, grün, öko, klimaneutral und ressourcenschonend suchen [18].
  3. Belege sichern: Zählerdaten, Rechnungen, Zertifikate und Lieferantennachweise mit Datum und verantwortlicher Person ablegen [2].
  4. Umformulieren: Schlagworte streichen oder auf demselben Medium konkret erklären. Altprospekte überkleben oder ersetzen [12].
  5. Freigabe: Neue Texte vor der Veröffentlichung prüfen lassen, Team, Agentur und Portale einbinden und einmal im Jahr wiederholen.

Fazit

Nachhaltigkeit zu verstecken ist nicht das Ziel, sie genau zu beschreiben schon. Wer Maßnahmen präzise benennt, wirkt bei Gästen, Schulen und Trägern glaubwürdiger als mit großen Worten. Das passt zu einem alten Grundsatz: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.“ (Matthäus 5,37)

Die Quellen [1] bis [21] stehen am Ende des Beitrags. Die Kommission weist darauf hin, dass ihre Antworten keine verbindliche Auslegung sind, diese obliegt allein dem Gerichtshof der Europäischen Union [2].

Eigene Website prüfen
Mit dem kostenlosen EmpCo-Check für Gruppenhäuser (https://empco-check.pages.dev) können Sie Ihre Domain eingeben. Das Werkzeug liest die öffentlichen Seiten, markiert riskante Nachhaltigkeitsaussagen und schlägt sicherere Formulierungen vor. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick mit Stand vom 30. September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Auslegung der neuen Regeln entwickelt sich weiter.

KI-Kennzeichnung: Text und Titelbild dieses Beitrags wurden mit Hilfe von KI erstellt und von mir redaktionell geprüft. Das Bild ist eine Illustration und kein Foto.

Wenn sich die Frage stellt, wie das eigene Haus Nachhaltigkeit glaubwürdig kommunizieren und zugleich wirtschaftlich tragfähig bleiben kann, hilft der kostenfreie Entscheidungs-Kompass. Weiterführend: Lernraum Natur, Gruppenhäuser im Grünen, Wareneinsatzquote im Gästehaus berechnen und GEMA Gebühren im Gruppenhaus.

Verfasser: Jens-Martin Krieg

#empco #greenwashing #nachhaltigkeit #gruppenhaus #jugendherberge #schullandheim #hausleitung #haltungundhandeln

Quellen

  1. Europäisches Parlament und Rat, Richtlinie (EU) 2024/825, EUR-Lex
  2. Europäische Kommission, Fragen und Antworten zur Richtlinie (EU) 2024/825, Juni 2026
  3. Wolters Kluwer, Neue EmpCo-Anforderungen: Green Claims und Nachhaltigkeitssiegel ab dem 27. September 2026
  4. IHK München, Umweltaussagen in der Werbung: Was regelt die EmpCo-Richtlinie?
  5. IHK Lippe zu Detmold, Greenwashing verboten: EmpCo und geändertes UWG in Kraft
  6. Osborne Clarke, Greenwashing-Verbot: Was die UWG-Reform für umweltbezogene Werbeaussagen bedeutet
  7. GvW, Grüne Werbung unter Druck: Was die EmpCo-Richtlinie ab dem 27. September 2026 für Unternehmen bedeutet
  8. empcora.de, EmpCo-Richtlinie: Quellen, Fristen und Änderungen und UWG-Anpassung 2026
  9. intep, EmpCo-Richtlinie: Pflichten und Quick Check 2026
  10. Lexware, Green Claims Directive und EmpCo
  11. Tagesspiegel Background, Greenwashing: Letzter Trilog zu Green Claims abgesagt
  12. Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus, Fragen und Antworten zur EmpCo-Richtlinie, Stand 09/2026
  13. Tageskarte, EmpCo-Vorgaben: Was Hotels und Restaurants bei grüner Werbung jetzt prüfen müssen
  14. DEHOGA Bremen, EmpCo-Richtlinie: Neue Anforderungen an Nachhaltigkeitskommunikation
  15. Hotelverband Deutschland (IHA), Merkblatt zur EmpCo, Stand Januar 2026, nachgewiesen über die ESG-Wissensbank Hotellerie
  16. Germany Travel, Zertifizierte Unterkünfte in Deutschland
  17. Göckler und Rosenow, Die EU-Regelungsvorhaben zu nachhaltigkeitsbezogener Werbung, GRUR 2024, zitiert nach Universität Linz, Die Entwicklung des UWG im Lichte der Green-Claims-Regulierung
  18. Gastgewerbe Magazin, Schluss mit Greenwashing: Was die EmpCo-Richtlinie für das Gastgewerbe bedeutet
  19. Europäisches Verbraucherzentrum, Umweltsiegel in der EU erklärt
  20. Blauer Engel, EmpCo: Mit dem Blauen Engel Greenwashing vermeiden
  21. Six Offene Systeme, EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing

Alle Quellen abgerufen am 30. September 2026.